Ministerium für natürliche Ressourcen ur. Laichverbot für die Fischerei nach Regionen der Russischen Föderation Ende des Laichverbots in Udmurtien

30.10. Gewässer von fischereilicher Bedeutung der Republik Udmurtien:

30.10.1. Verbotene Zeiträume (Zeiträume) der Gewinnung (Fang) aquatischer biologischer Ressourcen:
vom 25. April bis 5. Juni - alle Arten von aquatischen biologischen Ressourcen des Nischnekamsk-Reservoirs mit den in ihn mündenden Flüssen unter Verwendung aller Produktions-(Fang-)Geräte, mit Ausnahme eines Schwimmers oder einer Grundangel vom Ufer aus mit einer Gesamtzahl von Haken von nicht mehr als 2 Stück auf dem Produktions-(Fang-)Gerät eines Bürgers außerhalb der in Anhang Nr. 6 der Fischereiordnung genannten Laichgebiete „Liste der Laichgebiete an Gewässern von fischereilicher Bedeutung im Wolga-Kaspischen Fischereibecken“. .“
(geändert durch Beschluss des Landwirtschaftsministeriums Russlands vom 27. Juli 2017 N 371)
30.10.2. Arten aquatischer biologischer Ressourcen, deren Gewinnung (Fang) verboten ist:
Störfischarten, Bachforelle (Süßwasser-Wohnform), Taimen.
30.10.3. Mindestgröße der entnommenen (gefangenen) aquatischen biologischen Ressourcen (kommerzielle Größe):
Bei der Fischerei ist es verboten, aquatische biologische Ressourcen zu produzieren (zu fangen), anzunehmen, zu verarbeiten, umzuladen, zu transportieren, zu lagern und zu entladen, deren Frischlänge (in cm) geringer ist als die in Tabelle 12 angegebene.

Tabelle 12

Name der aquatischen biologischen Ressourcen Handelsgröße, cm
Asp 40
Sudak 40
Brassen 25
Süßwasserwels 90
Sazan 40
Hecht 32
Krebserkrankungen 10

Die kommerzielle Größe aquatischer biologischer Ressourcen wird in frischer Form bestimmt:
bei Fischen – durch Messen der Länge von der Spitze der Schnauze (bei geschlossenem Maul) bis zur Basis der Mittelstrahlen der Schwanzflosse;
Bei Krebstieren wird der Körper anhand einer Linie gemessen, die die Mitte der Augen mit dem Ende der Schwanzplatten verbindet.
Entnommene (gefangene) aquatische biologische Ressourcen, deren Länge kürzer als die in Tabelle 12 angegebene ist, unterliegen der sofortigen Freisetzung in den natürlichen Lebensraum mit dem geringsten Schaden.

Beschluss des Landwirtschaftsministeriums Russlands vom 18. November 2014 N 453 (geändert am 27. Juli 2017) „Über die Genehmigung der Fischereivorschriften für das Wolga-Kaspische Fischereibecken“

Frühlingslaichfischfangverbot 2018 für die Städte: Ischewsk, Sarapul, Votkinsk, Glazov, Mozhga, Igra, Uva, Balezino, Kez, Kambarka, Kizner, Zavyalovo, Malaya Purga, Yakshur-Bodya, Sharkan, Yar, Alnashi, Novy, Debyosy, Vavozh, Sigaevo, Selty, Syumsi, Khokhryaki, Karakulino, Krasnogorskoye, Yukamenskoye, Oktyabrsky, Kiyasovo, Grakhovo, Pirogovo, Yagul, Pychas, Pervomaisky, Pugachevo, Nylga, Varaksino, Zura, Kilmez, Italmas, Yulskoye, Severny, Chur, Lyuga

Liebe Fischer! Befolgen Sie die Regeln des Laichfangverbots 2018.

Wegen Frühlingslaichfische vom 1. April bis 10. Juni 2015 in der Region Smolensk Es ist verboten, alle Angelgeräte mit Ausnahme einer Posenrute vom Ufer aus mit einer Gesamthakenzahl von nicht mehr als zwei (für einen Fischer) und außerhalb der Laichplätze zu verwenden.

Auch es ist verboten zu fangen Sterlet, Bitterling, Karpfen, Felchen, Russische Bystrjanka, Ukrainische Neunauge, Dnjepr-Bockkäfer und Groppe.

Das Innenministerium warnt die Einwohner von Smolensk davor wenn während der Laichzeit der Fische (vom 1. April bis 10. Juni) in Laichgebieten oder auf Wanderrouten Wird mit der Angelrute gefischt, droht den Fischern eine Verwaltungsstrafbarkeit, bei Verwendung illegaler Fanggeräte sogar eine strafrechtliche Haftung.

Laichen 2015 in Udmurtien und neue Fischereiregeln

In Udmurtien sind neue Fischereivorschriften in Kraft getreten. Jetzt ist die Republik offiziell gegründet zwei Laichgebiete, auf deren Schutz besonderes Augenmerk gelegt wird. Beide Standorte liegen am Fluss Kama: in Sarapulsky(seine Grenze liegt 500 Meter tiefer von der Eisenbahnbrücke über den Fluss Kama bis zur Siedlung Mezhnaya) und Karakulinsky Bezirke, da es in diesen Gebieten zum Laichen kommt Sterlet.

Während der Laichzeit, die vom 25. April bis 10. Juni 2015 dauert In ausgewiesenen Laichgebieten ist jeglicher Fischfang verboten. Auch die Fahrt mit Sport- und Wasserfahrzeugen, einschließlich Ruderbooten, ist verboten. Der an diese Laichgebiete angrenzende Küstenschutzstreifen beträgt 200 Meter. Dies bedeutet, dass in diesem Küstenstreifen in diesen Gebieten jeglicher Fischfang verboten ist.

In Udmurtien wird auch die Europäische Äsche in das Rote Buch aufgenommen. Wenn ein Fischer diese Art von Fisch fängt, ist er verpflichtet, ihn wieder in den Stausee zurückzulassen.

Das bemerkte der Leiter der Föderalen Fischereiabteilung für Udmurtien, Andrey Fefilov Am Nischnekamsker Stausee gibt es kein Angelgebiet mehr. Alle dort installierten Netze gelten als Wilderernetze.

Das Laichen im Jahr 2015 in der Region Lipezk begann früher

Fast alle Flüsse der Region Lipezk sind durch Eis entstanden, und im Matyrskoje-Stausee hat das Eis nur noch eine Woche Zeit, um zu überleben. An einigen Stellen der Flüsse hat das Laichen der Hechte begonnen, berichtet die Asowsche Schwarzmeer-Territorialverwaltung des Bundesamtes für Fischerei. Bei diesem Tempo bis zum 20. April 2015, wenn die Einschränkungen in den Angelregeln in Bezug auf die Laichzeit, einige Fischarten haben bereits laichen. Die Inspektoren der Abteilung Lipezk müssen ihre Arbeit an die Wetterbedingungen anpassen. Entlang der Wanderrouten und in Laichgebieten aquatischer biologischer Ressourcen wurden rund um die Uhr Razzien zum Schutz der Fische organisiert, Öffentlichkeitsarbeit wurde aufgebaut und gemeinsame Razzien mit Polizeibeamten der Region Lipezk sind geplant. Trotz der kalendarischen Fristen hat der Schutz frühlingslaichender Fischarten auf den Wanderrouten zu Laichplätzen in der Region Lipezk bereits begonnen.

Aufgrund des Laichverbots von 2015 ist die Bewegung von Motorbooten in der Region Pskow verboten

Diese Anordnung wurde von der Umweltstaatsanwaltschaft des Bezirks Pskow unterzeichnet. Ab dem 1. April 2015 ist es auf Stauseen in der Region Pskow verboten Bewegung von motorisierten Wasserfahrzeugen aller Art. Betroffen davon sind Boote mit Außenbordmotoren, Jetskis und Fahrzeuge mit Elektromotoren. Das Verbot gilt bis zum 15. Juni 2015. Sein Zweck besteht darin, Fische während des Laichens im Frühjahr zu schützen.

Zuwiderhandelnde müssen sich gemäß Artikel 8.37 Teil 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation verantworten. Die verhängte Geldstrafe beträgt 2.000 bis 5.000 Rubel, einschließlich der Beschlagnahmung des Schiffes. Die Geldstrafe für Beamte ist höher – von 20.000 bis 30.000, und für juristische Personen – von 100.000 bis 200.000 Rubel.

Bisher nicht zum Thema: Laichverbot 2015:

Ischewsk Udmurtien. In Udmurtien wurde die Dauer des Fischereiverbots bekannt gegeben. Die Amateurfischerei wird vom 25. April bis 10. Juni eingeschränkt sein, die Industriefischerei vom 15. April bis 15. Juni, berichtet der Pressedienst des regionalen Ministeriums für natürliche Ressourcen.

„Während des Laichverbots ist das Angeln mit allen Fanggeräten verboten, mit Ausnahme einer Pose oder Grundangel vom Ufer aus mit einer Gesamthakenzahl von nicht mehr als 2 Stück an Fanggeräten für einen Bürger.“ „Außerhalb der Laichgründe ist es verboten, sich beim Angeln auf Flüssen, Seen, Stauseen und deren Kanälen mit allen Arten von Klein- und Sportbooten mit Motor zu bewegen“, heißt es in einer Erklärung des Ministeriums.

Die Laichgründe (wo jeglicher Fischfang verboten ist) in der Republik sind zwei Gebiete an der Kama – eines im Karakulinsky-Bezirk von der Mündung des Butorikha-Flusses bis zum Dorf Partisanen, das zweite im Sarapulsky-Bezirk von einem 500 m entfernten Ort unterhalb der Eisenbahnbrücke zur Siedlung Mezhnaya.

Verstöße gegen die Fischereivorschriften werden mit verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Sanktionen geahndet. Die Geldstrafe beträgt für Bürger zwei- bis fünftausend Rubel, für Beamte zwanzig- bis dreißigtausend Rubel und für juristische Personen einhundert- bis zweihunderttausend Rubel. Auch die Beschlagnahmung des Schiffes und der Fanggeräte ist möglich.

Eine strafrechtliche Bestrafung ist möglich, wenn ein größerer Schaden durch den Einsatz eines selbstfahrenden Fahrzeugs oder von Sprengstoffen oder Chemikalien, elektrischem Strom oder anderen Methoden der Massenvernichtung von Tieren und Pflanzen verursacht wird. Auch wegen der Fischerei in Laichgebieten oder auf Migrationsrouten zu diesen und in besonders geschützten Naturgebieten oder in einem Gebiet mit Umweltkatastrophe oder Umweltnotstand kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. All dies ist in Artikel 256 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation („Illegaler Abbau (Fang) aquatischer biologischer Ressourcen“) vorgesehen.

Das Frühjahrslaichverbot dient nur dazu, sich mit den Terminen und Regeln des Fischfangs während der Laichzeit des letzten Jahres vertraut zu machen.


vom 25. April bis 10. Juni - mit allen Angelgeräten, mit Ausnahme einer Pose oder Grundangel vom Ufer mit einer Gesamtzahl von Haken von nicht mehr als 2 Stück an Angelgeräten pro Bürger.

Allgemeine Bestimmungen

30.10. Gewässer von fischereilicher Bedeutung in der Republik Udmurtien.

  • vom 25. April bis 10. Juni - mit allen Angelgeräten, mit Ausnahme einer Pose oder Grundangel vom Ufer mit einer Gesamtzahl von Haken von nicht mehr als 2 Stück an Angelgeräten pro Bürger.

30.10.2. Arten aquatischer biologischer Ressourcen, deren Gewinnung (Fang) verboten ist: Störfischarten, Bachforelle (Süßwasser-Wohnform), Taimen.

30.10.3. Mindestgröße der entnommenen (gefangenen) aquatischen biologischen Ressourcen (zulässige Größe).

Es ist verboten, aquatische biologische Ressourcen zu ernten (zu fangen), deren Frischlänge (in cm) geringer ist als die in der Tabelle angegebene:

Name aquatischer biologischer Ressourcen Zulässige Größe, cm
Asp 40
Zander 40
Pike 32
Brachsen 25
Süßwasserwels 90
Karpfen 40
Krebserkrankungen 10

Die zulässige Größe aquatischer biologischer Ressourcen wird in frischer Form bestimmt:

bei Fisch- durch Messen der Länge von der Spitze der Schnauze (bei geschlossenem Maul) bis zur Basis der Mittelstrahlen der Schwanzflosse;
bei Krebstieren- indem der Körper von einer Linie gemessen wird, die die Mitte der Augen mit dem Ende der Schwanzplatten verbindet.

Entnommene (gefangene) aquatische biologische Ressourcen, deren Länge kürzer als die in der Tabelle angegebene ist, unterliegen der sofortigen Freisetzung in den natürlichen Lebensraum mit dem geringsten Schaden.


Dieses Laichverbotsdekret stammt aus dem letzten Jahr und dient nur zu Informationszwecken. Es wird aktualisiert, sobald es veröffentlicht wird.