Färöer-Inseln, was für ein Visum. Visa-Antrag. Gültigkeitsdauer eines Reisepasses für die Erteilung eines Visums und für die Einreise – gibt es einen Unterschied?

Mit einem Schengen-Visum haben Sie das Recht, sich im Hoheitsgebiet aller Schengen-Staaten aufzuhalten. Wenn Sie ein Schengen-Visum besitzen, können Sie sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Sie können ein Schengen-Visum 6 Monate vor Beginn Ihrer geplanten Reise beantragen. Für Seeleute ist die Antragstellung 9 Monate vor Antritt der geplanten Reise möglich.

Sie können ein Visum für Dänemark beantragen, wenn:

  1. Dänemark ist das einzige besuchte Land, OR
  2. Sie planen, während Ihrer Reise mehrere Länder zu besuchen und Dänemark ist Ihr Hauptaufenthaltsland (d. h. Sie beabsichtigen, mehr Tage in Dänemark zu verbringen oder der Hauptzweck Ihres Besuchs liegt in Dänemark), ODER
  3. Wenn das Land des Hauptwohnsitzes nicht ermittelt werden kann, Dänemark jedoch das Land der ersten Einreise ist.
  4. Zum Beispiel:

  • Wenn Sie zum gleichen Zweck 4 Tage in Dänemark und 2 Tage in Schweden verbringen möchten, müssen Sie ein Visum für Dänemark beantragen, denn Dänemark hat mehr Tage.
  • Wenn Sie planen, 4 Tage in Dänemark und dann 4 Tage in Schweden zu verbringen, müssen Sie auch ein Visum für Dänemark beantragen, weil... Dänemark ist das Land der ersten Einreise in den Schengen-Raum.
  • Wenn Sie planen, 2 Tage in Dänemark und 4 Tage in Schweden zu verbringen, müssen Sie ein Visum für Schweden beantragen.
  • Wenn Sie planen, Verwandte in Frankreich zu besuchen (20 Tage) und auch einen Geschäftspartner in Belgien zu treffen (2 Tage), aber über Amsterdam ein- und ausreisen, müssen Sie ein Visum für Frankreich beantragen, denn Der Hauptzweck der Reise ist der Besuch von Verwandten.

Visum für Grönland und Färöer: Grönland und die Färöer sind autonome Gebiete des Königreichs Dänemark und nicht Teil des Schengener Abkommens. Aus diesem Grund sind für den Besuch dieser Gebiete gesonderte Visa erforderlich. Das Schengen-Visum für die Einreise nach Dänemark und anderen Schengen-Ländern gilt nicht für die Einreise nach Grönland und auf die Färöer-Inseln. Um Visa für diese Inseln zu erhalten, müssen Sie dementsprechend Dokumente beim dänischen Visumzentrum oder bei der dänischen Botschaft einreichen.

Mit diesen Visa ist es nur möglich, die oben genannten Inseln zu besuchen.

Aufmerksamkeit: Ein Grönland-Visum gilt nicht für die Einreise auf die Färöer-Inseln und umgekehrt.

Abhängig von der Anzahl der Einreisen können Visa für diese Inseln für die einmalige, doppelte oder mehrfache Einreise erteilt werden (abhängig vom Zweck der Reise und im Ermessen der Botschaft). Die maximale Aufenthaltsdauer für jedes Visum beträgt 90 Tage.

Aufmerksamkeit

Verfügt der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein gültiges Schengen-Mehrfachvisum, benötigt er lediglich ein Visum für Grönland/Färöer.

Wenn der Antragsteller kein Schengen-Mehrfachvisum besitzt, stellt die dänische Botschaft bei der Beantragung eines Visums für Grönland/Färöer-Inseln ein dänisches Visum mit dem Vermerk „Gültig für Grönland/Färöer-Inseln“ aus

    Für weitere Tage im Schengen-Raum (Ausnahme Dänemark) erhält der Antragsteller zunächst ein Schengen-Visum von dem Land, in dem er weitere Tage verbringen möchte, und beantragt dann ein Visum für Grönland/Färöer.

    Beispiel: Der Reiseplan des Antragstellers umfasst 10 Tage in Island bzw. 5 Tage in Grönland/Färöer-Inseln, ein Visum wird zunächst für Island und dann für Grönland/Färöer-Inseln beantragt.

    Wenn Sie mehrere Tage in Dänemark+Grönland/Färöer-Inseln verbringen, kann dieses Visum auch Ihren Aufenthalt im Schengen-Raum abdecken.

    Beispiel: Reiseroute des Antragstellers: 10 Tage Grönland/Färöer, 2 Tage Dänemark und 5 Tage Island, ein Schengen- + Grönland/Färöer-Visum wird beantragt. Dieses Visum gilt für Reisen nach Island.

Bürger der folgenden Länder können bei Visumantragszentren in Russland ein Visum für Dänemark beantragen:

Staatsbürger der Russischen Föderation, Weißrusslands, Kasachstans, Kirgisistans, Tadschikistans, Turkmenistans, Usbekistans sowie Staatsbürger anderer Länder, die in den oben genannten Ländern eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Obwohl die Färöer-Inseln zu Dänemark gehören, haben sie den Status eines autonomen Territoriums, das nicht Teil des Schengen-Raums ist. Aus diesem Grund müssen Sie für die Einreise hier ein nationales Visum beantragen. Visa werden jedoch weiterhin zu dänischen Bedingungen über die Konsulate und Visazentren dieses Landes ausgestellt.

  • Gibt es einen Unterschied zwischen der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses für die Erteilung eines Visums und für die Einreise?

Um ein Visum für die Färöer-Inseln zu erhalten, muss der Reisepass nach Ablauf des Visums noch mindestens drei Monate gültig sein. Für die Einreise muss der Reisepass noch 3 Monate nach Reiseende gültig sein.

  • Ist eine Einreise möglich, wenn sich in einem bereits ungültigen Reisepass ein gültiges Visum befindet?

Nein, Sie müssen Ihr Visum in Ihren neuen Reisepass übertragen.

  • Dokumente, auf die Sie bei der Beantragung eines Visums besonders achten sollten

Besonderes Augenmerk sollte auf Hotelreservierungen gelegt werden. Darin müssen alle Personen aufgeführt sein, die ein Visum beantragen.

Nicht weniger wichtige Dokumente sind eine Krankenversicherung (diese muss 15 Tage länger als die geplante Reise gültig sein) und eine Arbeitsbescheinigung. Darin müssen Sie neben dem Gehalt und der Position auch die Dienstzeit angeben sowie darüber informieren, dass dem Touristen zum Zeitpunkt der Reise Urlaub mit Arbeitsplatzschutz gewährt wird.

  • Welche Dokumente können Ihre Chancen auf ein Visum erhöhen?

Die Konsularabteilung der dänischen Botschaft ist eher bereit, Anträge nicht von Einzelreisenden, sondern von Touristen entgegenzunehmen, die eine Tour bei von der Botschaft akkreditierten Agenturen gebucht haben. Niemand kann Sie jedoch daran hindern, eine unabhängige Reise zu planen und durchzuführen. In diesem Fall kann die Bearbeitung des Visumantrags jedoch länger dauern, da der Antrag direkt an die Einwanderungsbehörde der Färöer-Inseln gesendet und nicht so entschieden wird Dies ist bei einem dänischen Visum der Fall, direkt beim Konsulat.

  • Wo finde ich eine vollständige Liste der Visumdokumente?

Eine Liste der Dokumente sowie Anweisungen, wie und wo Sie einen Antrag stellen und wie Sie anschließend einen Reisepass mit einem fertigen Visum erhalten, finden Sie auf der Website des dänischen Visumzentrums in Russland: http://www. vfsglobal.com/Denmark/Russia/.

  • Wie vermeidet man Fallstricke bei der Beantragung eines Visums und erhält ein langes Visum?

Wenn Sie ein Visum für die mehrfache Einreise benötigen, schreiben Sie in Absatz 25 90 Tage, wählen Sie in Absatz 24 „Mehrfache Einreise“, geben Sie in Absatz 29 das Datum der ersten Einreise an, in Absatz 30 das Ablaufdatum des Visums (falls erforderlich). ein Jahresvisum, dann Ausreisedatum - ein Jahr nach dem Einreisedatum).

  • Visumsgültigkeit und Aufenthaltsdauer – was ist der Unterschied?

Die Gültigkeitsdauer des Visums (oder Visumkorridors) bestimmt, ab welchem ​​Datum Sie in das Land einreisen können und bis zu welchem ​​Datum Sie es verlassen müssen. Bei Mehrfachvisa geben die Daten „von“ und „bis“ an, wann Sie Ihre erste Reise antreten können und bis zu welchem ​​Datum Sie Ihre letzte Reise beenden müssen.

Die Aufenthaltsdauer ist die maximale Anzahl an Tagen, die Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Visums in jedem Zeitraum von 180 Tagen im Land verbringen können.

  • Muss ich biometrische Daten erfassen und ist das so beängstigend?

Für ein Visum für die Färöer-Inseln sind keine biometrischen Daten erforderlich.

  • Wie beantrage ich ein Visum für Kinder?

Die Regeln für die Beantragung eines Visums für Kinder sind die gleichen wie für Erwachsene, ihr Dokumentenpaket enthält jedoch eine Kopie der Finanzdokumente ihrer Eltern. Darüber hinaus benötigen Sie ein Original und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
eine notariell beglaubigte Vollmacht, wenn er mit einem Elternteil oder mit Dritten, beispielsweise mit einer Großmutter, reist.

Für Kinder wird in der Regel ein Visum für die einmalige Einreise ausgestellt. Um ein Visum für die mehrfache Einreise für ein Kind zu erhalten, müssen beide Elternteile in Begleitung jedes Elternteils eine gegenseitige Vollmacht für die Reise des Kindes ausstellen. Die Vollmacht muss für den gesamten Zeitraum gültig sein, für den das Visum beantragt wird.

  • Grad der Loyalität des Konsulats?

Das dänische Konsulat kann gegenüber russischen Touristen als neutral bezeichnet werden. Es werden keine Mehrfachvisa gewährt, es werden jedoch auch keine erhöhten Anforderungen an Dokumente gestellt. Wenn Sie ein Dossier gemäß den auf der Website des Visumzentrums dargelegten Anforderungen zusammengestellt haben und bisher keine Probleme mit dem Gesetz hatten, wird Ihnen höchstwahrscheinlich unverzüglich ein Visum erteilt.

  • Wie verhält man sich bei einem Vorstellungsgespräch im Konsulat?

In den allermeisten Fällen ist ein Vorstellungsgespräch nicht erforderlich.

  • Was tun, wenn ein Visum abgelehnt wird? In welcher Situation ist die Ablehnung garantiert?

Die überwiegende Mehrheit der Visumsablehnungen ist auf ein falsch vorbereitetes Dokumentenpaket zurückzuführen. Der Grund für die Ablehnung können auch die „Kampfverdienste“ des Touristen bei früheren Besuchen in Schengen-Ländern sein (die Inseln sind nicht im Schengen-Raum enthalten, verfügen aber über eine gemeinsame Datenbank).

Wenn das Konsulat eine negative Entscheidung über ein Visum trifft, erhält der Tourist zusammen mit seinem Reisepass ein Schreiben, in dem der Grund für die Ablehnung angegeben ist. Im Reisepass wird ein entsprechender Stempel angebracht, der aus einer Reihe von Buchstaben (A, C, D) und Zahlen (1,2,3,4) besteht. Die Buchstaben geben die Art des beantragten Visums an, die Zahlen geben den Grund für die Ablehnung an. Nummer 2 – ein Gespräch beim Konsulat ist erforderlich (nicht einmal eine Ablehnung, sondern nur die Verpflichtung, zur zusätzlichen Überprüfung Ihrer touristischen Absichten vor Ort zu sein); 3 - Mangel an Dokumenten; 1 – Visumquarantäne von 3 Monaten bis 1 Jahr aufgrund von Problemen mit dem Gesetz bei früheren Reisen; 4 - lebenslanges Besuchsverbot für Schengen-Staaten (bei schweren Straftaten; in seltenen Fällen verhängt).
Wenn Sie in Ihrem Reisepass eine Zwei finden, müssen Sie sich zu einem Vorstellungsgespräch anmelden. Vergessen Sie nicht, alle Dokumente mitzubringen, die Sie zusammen mit dem Bewerbungsformular eingereicht haben. Wenn die Zahl 3 ist, müssen Sie ein neues Dokumentenpaket abholen und erneut einreichen (Sie können übrigens auch zum Konsulat eines anderen Landes gehen). Wenn das Konsulat Sie mit einer solchen Bewertung bewertet hat, versuchen Sie sich daran zu erinnern, was es getan hat, und legen Sie Berufung ein. Fügen Sie dabei Dokumente bei, die belegen, dass das Konsulat in seinen Schlussfolgerungen einen Fehler gemacht hat. Der Einspruch muss direkt an das Konsulat gerichtet werden.

(oder eines der Schengen-Länder) + separates Visum für die Färöer-Inseln. Um ein Visum für die Färöer-Inseln zu erhalten, werden die folgenden Dokumente bereitgestellt. Ein Visum für die Färöer-Inseln wird beim dänischen Konsulat ausgestellt.

Unterlagen für ein Visum werden spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn bereitgestellt. Touristen aus dem Nordwestlichen Bundesdistrikt beantragen ein Visum in ihrer Region.

Wichtige Informationen!

Bitte beachten Sie die Änderungen der Anforderungen für ein Visum für Dänemark ab dem 26. November 2016.
Sämtliche Unterlagen müssen vorgelegt werden im Original(interner Reisepass (nach Ermessen des Konsulats), Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Reisegenehmigung usw.) und in Farbkopien. Nach Prüfung der Dokumente sendet der Mitarbeiter des Visa-Centers die Dokumente zurück und es werden nur Farbkopien an die Botschaft gesendet.

Bei uns ist das möglich Erstellen Sie Farbkopien von Dokumenten für das dänische Konsulat. Die Leistung wird zusätzlich vergütet.
1 Seite A4 40 Rubel. (mit einem Umfang von 1−99 Seiten)
1 Seite A4 35 Rubel. (ab einem Umfang von 100 Seiten).

Basispaket an Dokumenten

1. Ein gültiger ausländischer Reisepass, der nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist, mindestens 2 leere Seiten enthält und nicht älter als 10 Jahre ist.
2. Andere gültige und/oder ungültige Reisepässe.
2.1 Farbkopien alle Seiten anderer gültiger und/oder entwerteter Reisepässe. Bei Vorlage des Originals sind Kopien nicht erforderlich.
3. Farbkopie aller markierten Seiten Pässe eines Bürgers der Russischen Föderation. Ebenfalls bereitgestellt Original(nach Ermessen des Konsulats), das nach Überprüfung der Dokumente durch einen Mitarbeiter des Visa-Zentrums zurückgegeben wird.
4. Fragebogen (im Format .doc oder im Format. pdf ). Ihre Eltern unterschreiben für minderjährige Kinder.
5. Originales Visumantragsformular Dänische Botschaft mit persönlicher Unterschrift des Touristen. Für Kinder unter 15 Jahren muss das Antragsformular von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten mit einer vollständigen Abschrift der Unterschrift unterzeichnet werden.
6. Zwei Farbfotos auf mattem Papier, auf hellem Hintergrund, Größe 3,5 x 4,5 cm, Kopf vom Scheitel bis zum Kinn von 32 mm bis 36 mm. Das Foto darf nicht älter als 3 Monate sein. Bitte signieren Sie die Fotos auf der Rückseite
7. Krankenversicherung. Sie können ausstellen Krankenversicherung bei uns . Wenn Sie eine eigene Versicherung abschließen, beachten Sie bitte Folgendes:
Die Versicherung muss die gesamte Aufenthaltsdauer + 15 Tage Korridor abdecken
die Mindestdeckungssumme muss 30.000 Euro pro Person betragen
Bei einem Besuch auf den Färöern und Grönland muss die Krankenversicherung auch in diesen Gebieten gültig sein
8. Beschäftigungsbestätigung:
für Personen, die in einem Unternehmen jeglicher Organisationsform beschäftigt sind: eine Bescheinigung des Arbeitsplatzes mit Angaben zum Unternehmen, beglaubigt durch die Unterschrift der verantwortlichen Person und das Firmensiegel sowie ein durchschnittliches Monatsgehalt von mindestens 35.000 Rubel. Die Anstellungsbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Einstellungsdatum, Position, Gehaltsangaben sowie Angaben zur Gewährung von Urlaub mit Kündigungsschutz. Ausstellungsdatum der Bescheinigung: spätestens 1 Monat vor dem Datum der geplanten Reise.
für Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben: eine Kopie der Bescheinigung über die staatliche Registrierung einer Person als Einzelunternehmer
9. Bankkonto-/Kreditkartenabrechnung für mindestens die letzten drei Monate, aus der die Verfügbarkeit von Mitteln in Höhe von 70 Euro/Tag hervorgeht. Datum der Abrechnung: spätestens 1 Monat vor dem geplanten Reisedatum.

Zusätzlich zum Hauptpaket an Dokumenten

Für Nichterwerbstätige (Touristen unter 18 Jahren, Studenten, Rentner und andere Personen): Bankkonto-/Kreditkartenabrechnung für mindestens die letzten drei Monate, aus der die Verfügbarkeit von Mitteln in Höhe von 70 Euro/Tag hervorgeht, eine Bestätigung der Verfügbarkeit von Immobilien in Russland usw.
Für Studierende und Schüler: Bescheinigung des Studienortes (Original). Ausstellungsdatum der Bescheinigung: spätestens 1 Monat vor dem Datum der geplanten Reise.
Für Rentner: Farbkopie Rentenbescheinigung
Für Touristen unter 18 Jahren ( tatsächliches Alter zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen bei der Botschaft):
1. Farbkopie Geburtsurkunden (auch wenn Sie einen russischen Pass haben). Wenn der Nachname des Kindes und der Eltern (einer der Elternteile) unterschiedlich ist, müssen Dokumente vorgelegt werden, die die Änderung des Nachnamens bestätigen
2. Farbkopie mit Mitteilungen der Eltern. Die Einwilligung muss den Satz enthalten: „Für die Schengen-Staaten, darunter Finnland, Schweden, Norwegen und Dänemark, müssen auch die Artikel 20 bis 23 des Gesetzes der Russischen Föderation „Über das Verfahren zur Ausreise aus der Russischen Föderation und zur Einreise in die Russische Föderation“ enthalten sein angegeben. Es muss auch angegeben werden, wer für das Kind verantwortlich ist (Gruppenleiter, Lehrer usw.). Die Einwilligung zur Ausreise des Kindes muss spätestens ein Jahr vor Einreichung der Unterlagen erfolgen.
Wenn das Kind keinen Elternteil hat, müssen Sie eines der folgenden Dokumente vorlegen:
eine Bescheinigung der Polizei, aus der hervorgeht, dass der Aufenthaltsort des Elternteils nicht bekannt ist;
das Buch einer alleinerziehenden Mutter;
Totenschein;
eine gerichtliche Entscheidung, einem Elternteil das elterliche Recht zu entziehen;
Dokumente zur Adoption eines Kindes durch eine andere Person.
Wenn der Nachname des Kindes und der Eltern (einer der Elternteile) unterschiedlich ist, müssen Dokumente vorgelegt werden, die die Änderung des Nachnamens bestätigen
Für eine Klassenfahrt mit der Gruppe: eine allgemeine Liste der Abgangskinder oder eine Bescheinigung der Schule für jedes Kind. Sie müssen außerdem ein Schreiben des Schulleiters vorlegen, in dem die geplante Reise genehmigt wird.

Aufmerksamkeit! Wenn ein Kind im Reisepass des Elternteils aufgeführt ist, muss das Foto des Kindes in den Reisepass eingefügt werden, unabhängig davon, wie viele Monate oder Jahre alt es ist. Das Foto muss den Stempel der Behörde tragen, die den Pass ausgestellt hat.

Beantragung eines Visums für Grönland und die Färöer-Inseln

Grönland und die Färöer sind autonome Gebiete des Königreichs Dänemark sind nicht Teil des Schengener Abkommens. Das Schengen-Visum für die Einreise nach Dänemark und anderen Schengen-Ländern gilt nicht für die Einreise nach Grönland und auf die Färöer-Inseln.
Um diese Gebiete zu besuchen, müssen Sie Folgendes erwerben nationales Visum, gültig für die Einreise nach Grönland und auf die Färöer-Inseln, zusätzlich zu einem Schengen-Visum für Dänemark.

Das Verfahren zur Beantragung eines Visums für Grönland oder die Färöer-Inseln ist das gleiche wie das Verfahren zur Beantragung eines Schengen-Visums für Dänemark:

1. Es ist ein separater Dokumentensatz erforderlich (ähnlich dem Kit für ein Visum für Dänemark).
2. Die Höhe der Konsulargebühr entspricht der Gebühr für ein Visum für Dänemark
3. Der Bearbeitungszeitraum ähnelt dem Bearbeitungszeitraum für ein Visum für Dänemark.

Ich schreibe für diejenigen, die dies nützlich finden könnten.

Die Färöer-Inseln gehören zu Dänemark, sind aber nicht im Schengen-Raum enthalten. Dementsprechend reicht weder ein Schengen- noch ein dänisches Visum aus, um sie zu besuchen – Sie müssen ein separates, ein färöisches Visum beantragen. Zwar wird es weiterhin niemanden geben, der das kontrolliert – auf den Inseln gibt es keine Grenzkontrolle. Das heißt, jeder, der am Hafen ankommt oder mit dem Flugzeug anreist, kann ohne Prüfung der Dokumente sofort in die Stadt fahren. Im Allgemeinen können Sie problemlos auf ein Visum verzichten. Es ist zwar so, als ob man ohne Fahrkarte reist: Man kann eine Fahrkarte kaufen und in aller Ruhe weiterfahren, oder man kann ein wenig sparen und den ganzen Weg stressen. Ich möchte mich überhaupt nicht anstrengen und habe mich bereits daran gewöhnt, alle Formalitäten einzuhalten, sodass ich die Standarddokumente erneut einsammeln und zum dänischen Visumzentrum bringen muss.

Und als ich dann auf die Website des Dänischen Ausstellungszentrums schaue, erfahre ich: Russische Staatsbürger, die ein Touristenvisum nicht über ein akkreditiertes Reisebüro beantragen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass ihre Visumanträge möglicherweise zur weiteren Prüfung und Entscheidung an die dänische (isländische) Einwanderungsbehörde weitergeleitet werden, was zwischen drei und acht Wochen dauern kann. Die dänische Botschaft in Moskau kann jedoch nicht garantieren, dass der Antragsteller eine positive Entscheidung über seinen Antrag auf ein Touristenvisum erhält.

Schauen Sie, geben Sie ihnen ein Reisebüro!

Drei bis acht Wochen, wissen Sie.

Ich schaue im Internet nach und da steht so etwas über dänische Visa – das ist schrecklich. Sie sagen, eines der schwierigsten Schengen-Visa, viele Ablehnungen, die Bearbeitung dauert Monate, Horror, Horror, Horror. Dann haben wir mit den Mitarbeitern des Visa-Zentrums gesprochen und alles wurde etwas klarer. Wenn Sie in den letzten drei Jahren kein einziges Schengen-Visum hatten, dann ja, tatsächlich werden die Dokumente nach Dänemark geschickt, die Einwanderungsbehörde prüft sie dort, wartet mindestens einen Monat und 80 % der Ablehnungen werden von dort zurückgesandt. Wenn Ihr Reisepass jedoch mindestens ein neues Visum für ein Schengen-Land enthält, werden alle Entscheidungen in Moskau getroffen und die Überprüfungsfrist wird auf acht Arbeitstage verkürzt. Nun, Misserfolge sind hier weniger wahrscheinlich.

Ich dachte und dachte, warum sollte ich Angst vor einem offenen spanischen Cartoon haben? Ich muss ihn bedienen. Darüber hinaus war es lustig, ein Standard-Schengen-Formular auszufüllen und in den Feldern „Datum der Einreise nach Schengen“ nicht das Datum der Einreise nach Schengen, sondern das Datum der Einreise aus Schengen auf die Inseln anzugeben. Und beim Abgang ist es genauso, alles ist umgekehrt.

Ich sammelte die Dokumente ein, nahm sie entgegen und wartete. Außerdem servierte er es in den Maiferien – alle ruhten und arbeiteten.

Am nächsten Tag kam ein Anruf vom Konsulat: Man habe einen Tippfehler in den Yachtcharter-Dokumenten gefunden. Okay, lass es uns ändern. Und sie wollen die Versicherung so sehen, dass dort „Gültig für die Färöer-Inseln“ steht, sonst passt ihnen das „Gültig weltweit“ der Alpha Bank nicht. Verdammt, streite jetzt mit ihnen! Ja, es ist einfacher, für 500 Rubel mehr ein weiteres anzufertigen. Dies muss übrigens im Abstand von 15 Tagen nach dem Abreisedatum erfolgen. Nun, ich habe es geändert, was?

Am nächsten Tag war mein Reisepass fertig. Sie gaben mir ein Visum, und zwar auf einem Standard-Schengen-Formular.

Und das nicht nur für mich, sondern auch für zehn weitere Teilnehmer unserer Reise. Alles war in Ordnung, keine einzige Ablehnung, alles wurde schnell erledigt, buchstäblich in ein paar Tagen. Darüber hinaus beantragten mehrere Personen nicht nur die Färöer-Inseln, sondern gleichzeitig auch den üblichen dänischen Schengen-Raum, da sie kein offenes Visum hatten, um nach Norwegen zu gelangen und an Bord der Yacht zu gehen. Die Dänen haben sich ein wenig den Kopf zerbrochen (warum sie zu ihnen kamen und nicht nach Norwegen), aber sie haben uns trotzdem ein Visum gegeben. Und auf die Färöer-Inseln und nach Dänemark.

Gleichzeitig haben einige unserer Leute immer noch kein Visum, sie hatten einfach keine Zeit, es rechtzeitig zu beantragen. Es bleibt also eine kleine Intrige.